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Wegzugsplanung
Wir ordnen die Schritte so, dass Steuerpflichten im Heimatland sauber enden und keine Lücken entstehen.
Worum es geht
Wer seinen Wohnsitz verlegt, verändert mehr als die Adresse: Steuerpflicht, Sozialversicherung, Beteiligungen und Vermögen müssen neu geordnet werden. Gerade bei Unternehmern entscheidet die Reihenfolge der Schritte darüber, ob der Wegzug reibungslos gelingt.
Wir begleiten Sie von der ersten Überlegung bis zur Ankunft – mit einem klaren Plan für den Wegzug, die Wahl des Ziellandes und die Einbindung Ihrer Gesellschaften.
Leistungsumfang
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Wir ordnen die Schritte so, dass Steuerpflichten im Heimatland sauber enden und keine Lücken entstehen.
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Halten Sie Anteile an Kapitalgesellschaften, kann der Wegzug eine Besteuerung auslösen. Wir zeigen Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig auf.
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Steuersystem, Aufenthaltsrecht, Lebensqualität und Erreichbarkeit – wir vergleichen die Optionen nüchtern.
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Unterstützung bei Aufenthaltstiteln, auch bei der Immigration von Nicht-EU-Bürgern in Länder der Europäischen Union.
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Verlegung oder Neugründung von Gesellschaften, damit Geschäftsleitung und Wohnsitz zusammenpassen.
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Kontakte zu Banken, Immobilienexperten und Beratern in Ihrem neuen Land.
Ablauf
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Wir klären Ihre Motive, Ihr Zielland und Ihren Zeitrahmen.
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Sie erhalten eine Übersicht aller Schritte – steuerlich, rechtlich und organisatorisch.
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Abmeldung, Gesellschaften, Bankverbindungen und Aufenthalt – koordiniert und termingerecht.
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Wir bleiben Ansprechpartner, wenn im neuen Land Fragen entstehen.
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Behalten Sie etwa eine Wohnung oder wirtschaftliche Interessen im Heimatland, kann die Steuerpflicht ganz oder teilweise fortbestehen. Das planen wir im Vorfeld.
Der Wegzug kann eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Mit rechtzeitiger Planung lassen sich die Folgen oft deutlich begrenzen.
Das hängt von Zielland und Vermögensstruktur ab. Je früher Sie uns einbinden, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.
W-V Law Firm LLP berät im formalen Gesellschaftsrecht und – soweit vereinbart – im Steuerrecht des Vereinigten Königreichs. Steuer- und Rechtsfragen nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht werden gemeinsam mit qualifizierten Beratern unseres Netzwerks in Ihrem Land geklärt.
Antwort fast immer noch am selben Tag.