W-V LAW FIRM LLP

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig vom 01.01.2013, bis 31.12.2021

Andere Versionen der AGB:

  • Die vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 gültige Fassung finden Sie hier.
  • Die ab 1. Januar 2025 gültige Fassung finden Sie hier.

§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft erteilten Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und W-V Law Firm LLP – im Folgenden W-V -.
(2) Auftraggeber kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Auftraggeber handelt als Kaufmann.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) W-V wird ausschließlich im Vereinigten Königreich oder einer ihrer Niederlassungen für den Auftraggeber tätig.

§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Auftrags sind sämtliche Leistungen gemäß Auftrag, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.
(2) Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen von W-V.
(3) W-V kooperiert mit Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Finanzinstituten, Kurierdiensten und andere Dienstleistern oder Berufsträgern. Der Auftraggeber berechtigt W-V in solchen Fällen personen- und unternehmensbezogene Daten weiterzugeben, sofern diese für die Erfüllung des Zwecks erforderlich sind. W-V ist berechtigt ggf. Untervollmacht zu erteilen.

§3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Mit Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, sich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten und weder mittelbar noch direkt ungesetzliche Handlungen zu begehen, zu begünstigen oder zu unterstützen. Sollte W-V davon Kenntnis erlangen, dass der Auftraggeber gegen Gesetze verstößt, so ist W-V berechtigt das Mandat unverzüglich niederzulegen und offene Kosten, insbesondere für die Schließung der Gesellschaft, an den Auftraggeber bzw. an den wirtschaftlich Berechtigten, abzurechnen. Die Fortführung der Leistungserbringung ist in solchen Fällen nicht zumutbar.

§4 Auftragserweiterung
(1) W-V ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmen sich die Mitarbeiter von W-V mit dem Auftraggeber bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei sie berechtigt sind, von Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen dürfen, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde (zum Beispiel eine abgeänderte Fassung des Firmennamens beim Handelsregister beantragen, wenn der angefragte Firmenname abgelehnt wurde). Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Mitarbeiter oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Auftraggeber keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führt W-V in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers im ursprünglichen Umfang fort.
(2) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit um weitere Leistungen und Services erweitern. Hierzu besteht keine Formerfordernis.

§5 Preisanpassung
(1) W-V behält sich vor, die Preisliste in unregelmäßigen Abständen anzupassen, um auf sich ändernde Kosten für Personal und Ausstattung gerecht zu werden. Hierüber wird der Auftraggeber einen Monat im Voraus unterrichtet und hat die Möglichkeit der Preisänderung zu widersprechen. Im Widerspruchsfall ist W-V berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden oder zu den üblichen Konditionen fortzuführen.

§6 Vertragsrücktritt
(1) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist dieser verpflichtet an W-V 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen, wenn W-V die Leistung noch nicht erbracht hat. Hat W-V bereits mit der Leistungserbringung begonnen, so ist der volle vereinbarte Betrag fällig zzgl. ggf. zusätzlicher Kosten zum Beispiel für die Liquidation einer Gesellschaft oder Handelsregisteränderungen.

§7 Schweigepflicht
(1) Die Mitarbeiter von W-V verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Die Weitergabe von Daten an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
(2) Die Mitarbeiter von W-V dürfen insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Adressänderungen (insbesondere auch Änderungen einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sind mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können. Wenn der Auftraggeber eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass W-V ihm ohne Einschränkung per E-Mail ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) auftragsbezogene Informationen zusendet. Es sei denn der Auftraggeber widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt. Der Widerruf des Einverständnisses hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und dass nicht sichergestellt ist, dass die E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. Der Auftraggeber wird hiermit auf die Möglichkeit hingewiesen, die vorgenannten Risiken zumindest teilweise durch eine verschlüsselte E-Mail- Kommunikation auszuschließen.
(3) Die Mitarbeiter von W-V sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen des Auftragsverhältnisses. Die relevanten Dokumente (Emails und Anlagen) werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert. Die Mitarbeiter von W-V sind berechtigt, sich bei der Besorgung der ihnen anvertrauten Arbeiten datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen: Diese werden ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
Sofern im Einverständnis mit dem Auftraggeber Dritte in die Auftragsbearbeitung miteinbezogen werden, die ihrerseits etwa aufgrund berufsrechtlicher Regelungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entbindet der Auftraggeber sowohl W-V wie auch den Dritten wechselseitig von der Schweigepflicht bezogen auf den Gegenstand seines Auftrags.

§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, W-V nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen von W-V, schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm seitens W-V übermittelten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache zu halten.
(2) Der Auftraggeber als auch W-V nutzen für den Versand von Originalunterlagen untereinander ausschließlich Expresskurierdienste wie DHL Express, UPS, Fedex u.a. Für Verzögerungen, die durch den Versand von Unterlagen durch den Auftraggeber mit der gewöhnlichen Post zusammenhängen, übernimmt W-V keine Haftung.

§9 Rechte an den Arbeitsergebnissen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihm ausgehändigte schriftliche Unterlagen (Gutachten, Verträge, Vermerke etc.) vertraulich zu behandeln und nicht – auch nicht ihrem wesentlichen Inhalt nach – an Dritte weiterzugeben, es sei denn, W-V hat hierzu vorher schriftlich eine Zustimmung erteilt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die schriftlichen Arbeitsergebnisse nicht für die Zwecke Dritter verwendet werden. W-V kann die Zustimmung zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen davon abhängig machen, dass der interessierte Dritte eine Einzelauskunftsvereinbarung mit W-V abschließt, W-V eine angemessene Schutzgebühr erhält, sowie dass er für den Gesamtauftrag eine angemessene Einzelobjektversicherung abschließt und der Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten trägt und bevorschusst hat. W-V haftet gegenüber einem Dritten nur, wenn und soweit die Zustimmung zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse erteilt wurde und eine Einzelauskunftserklärung des Dritten vorliegt.

§10 Gebühren und Auslagen
(1) Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem Angebot. Eine nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlende Vergütung ist stets ausgeschlossen. Ist für eine zusätzliche Tätigkeit, die nicht Bestandteil des Angebots ist, keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden, so berechnet sich dieser Mehraufwand anhand der geltenden Konditionen (ANNEX I).
(2) Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Ein Leistungsanspruch entsteht erst mit Zahlung der Gebühren.
(3) W-V verlangt jährliche Vorauskasse für alle Leistungen gemäß Angebot.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen zwischen den Parteien ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(5) Rechnungseinsprüche sind vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum einzulegen.

§11 Buchhaltung
(1) Die Buchhaltung wird von W-V für das Unternehmen des Auftraggebers je nach Umfang oder Erfordernis monatlich oder quartalsweise erstellt. W-V behält sich im Falle hoher Arbeitsbelastung vor sich Subunternehmern zu bedienen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Belege und Kontoauszüge bis zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat einzureichen.
(3) W-V nutzt die vom Auftraggeber übersendeten Belege und Kontoauszüge zur Erstellung der Buchhaltung und zum Einreichen der Umsatzsteuermeldungen. Der Auftraggeber versichert die Unterlagen stets vollständig zu übermitteln. Spätere Korrekturen in den Umsatzsteuermeldungen oder in der Buchhaltung sind mit Mehrkosten verbunden, die nach Zeitaufwand berechnet werden.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug behält sich die W-V vor, sämtliche Leistungen einzustellen.

§12 Kontoeröffnungen
(1) Die Entscheidung über eine Kontoeröffnung liegt bei der kontoführenden Bank. Es kann im Einzelfall zu einer Ablehnung eines Kunden durch die Bank kommen. In diesem Fall berechnet ist ein Erstattungsanspruch der von W-V erhobenen Gebühren nicht gegeben. Allerdings wird W-V bei weiteren Banken ohne Zusatzkosten Kontoanfragen erstellen.

§13 Liquidation / Kündigungsfristen
(1) Entscheidet sich der Auftraggeber für die Niederlegung bzw. Löschung einer Firma, wird W-V dem Auftraggeber die Kosten für die Liquidation des Unternehmens im Rahmen einer Abschlussrechnung in Rechnung stellen. Nach Zahlungseingang der Abschlussrechnung nimmt W-V die Liquidation des Unternehmens vor.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf eines jeden Jahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§14 Verantwortlichkeit des Auftraggebers für seine steuerlichen Angelegenheiten / Domizilgesellschaften
(1) W-V und ihre Partnerunternehmen sind ausschließlich im Bereich des Steuerrechts und der Firmenverwaltung des Vereinigten Königreichs tätig. Der Auftraggeber ist für seine steuerlichen Angelegenheiten an seinem Wohnsitzland selbst verantwortlich. Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung ausdrücklich, in seinem Wohnsitzland steuerlich beraten zu sein und seinen steuerlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet Umsatzsteuersachverhalte, die außerhalb des Unternehmenssitzes liegen, vor Ort in den jeweiligen Staaten der Geschäftstätigkeit von ortsansässigen Steuerberatern prüfen zu lassen und in den Staaten in denen Umsatzsteuerpflicht besteht steuerliche Vertreter mit den erforderlichen Umsatzsteueranmeldungen zu beauftragen. Bestehen Zweifel über steuerliche Sachverhalte holt der Auftraggeber unabhängige Gutachten ein.
(2) Der Auftraggeber versichert ausdrücklich Angaben im Rahmen der Auftragserteilung, Unternehmensgründung, Kontobeantragung sowie künftige Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

§15 Gerichtsstandvereinbarung
(1) Gerichtsstand ist London.

§16 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

ANNEX I
Konditionen

Zeitaufwand:
Member/Partner, Unternehmens-, Rechts- oder Steuerberatung :
200,- EUR pro Stunde, viertelstündliche Abrechnung

Sekretariat- und Buchhaltung:
75,- EUR pro Stunde, viertelstündliche Abrechnung

Erstellung von Arbeitsverträgen:
50 EUR je Arbeitsvertrag
Anpassung des Gesellschaftsvertrags 1.000,- EUR

Übersetzungen
35 EUR pro Seite

Vermittlung von Arbeits- und Fachkräften:
Das 1,5fache eines Monatsbruttolohns
oder 100 EUR pro Lebenslauf

Beantragung von Arbeitsvisa:
1.500 EUR zzgl. Auslagen pro beantragtes Visum

Liquidation von Gesellschaften:

Country Costs in EUR
England 1,500.00
Estland 1,100.00
Hong Kong 1,210.00
Litauen 1,200.00
Malta 2,000.00
RAK 1,650.00
Rumänien 1,900.00
Schweiz 3,430.00
Singapur 2,640.00
Zypern 1,850.00
Beantragung einer EORI-Nummer 500,- EUR Kurierkosten 50,- EUR Express weltweit Zusätzl. Gesellschafter Je weiteren Gesellschafter fallen folgende Kosten an: – 500 EUR für jede natürliche Person – 1.500 EUR für jede juristische Person

-Alle Angaben verstehen sich exkl. USt.-